
Nach deutschem Sozialversicherungs- und Steuerrecht Bezüge, die genau ihrer Entstehungsperiode zugeordnet werden können. Sie beinhalten die regelmäßigen Zahlungen (Gehälter, Löhne, Pensionen, Mehrarbeitsvergütungen usw.) für die üblichen Lohnzahlungszeiträume (Monat, Woche).
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